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Schulgeld & Stipendien am CJD Elze

Qualitative Bildung für jedes Kind – sozial gestaffeltes Schulgeld und passende Fördermodelle.
  1. Schulgeld & Stipendien am CJD Elze

Fair, sozial ausgewogen und transparent

Die Schulen des CJD Elze sind anerkannte Schulen in freier Trägerschaft und bieten gleichwertige Abschlüsse wie öffentliche Schulen. Als Freie Schulen bieten wir qualitative Bildung, die auf die individuellen Bedürfnisse jedes Kindes eingeht und sowohl hochbegabte als auch Kinder mit besonderem Förderbedarf Raum für ihre persönliche Entwicklung bietet.

Zur Berücksichtigung der individuellen Lebensumstände jeder Familie, bieten unsere Schulen zudem verschiedene Stipendienmodelle an. Außerdem werden Ermäßigungen von 50 bis 100 Prozent für Geschwisterkinder einer Familie gewährt.

Stipendien – Zugriff auf hochwertige Bildung für alle 

Wir möchten, dass jedes Kind unabhängig von der finanziellen Situation seiner Familie, die Chance erhält, an den Schulen des CJD in der Region Elze/Hildesheim zu lernen und seine Persönlichkeit zu entfalten. Daher bieten wir Stipendien an, die das Schulgeld anteilig oder in Ausnahmefällen gar vollständig decken. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Stipendienmodelle zu erfahren!

Sozial gestaffeltes Schulgeld 

Fair und sozial ausgewogenes Schulgeld: Die CJD Schulen am Standort Elze, erheben ein einkommensbasiertes Schulgeld auf Basis von vier Einkommensgruppen. Grundlage ist das maßgebliche Haushaltsnettoeinkommen, das um zwei Pauschalen reduziert wird:

  • Familienpauschale: 200 € pro Kind im Haushalt
  • Mobilitätspauschale: bis zu 150 € pro Kind für nicht erstattete Transportkosten. 

Auf Basis des um die Pauschalen bereinigten Einkommens, erfolgt die Einstufung in eine der folgenden Gruppen:

Schulgeldstaffel

Gruppe Bereinigtes Einkommen Monatliches Schulgeld (1. Kind)
A ab 6.000 € oder ohne Nachweise 360 €
B 4.500 – 6.000 € 300 €
C 2.500 – 4.500 € 245 €
D unter 2.500 € 180 €

Für das 2. Kind werden automatisch 50 %, für das 3. Kind 75 % und ab dem 4. Kind 100 % erlassen.

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Nachweise müssen eingereicht werden?

Steuerbescheid, ggf. BWA für Selbstständige, Nachweise zu Schulwegkosten.

Wie oft wird meine Einstufung überprüft?

Alle zwei Jahre erfolgt eine erneute Selbstauskunft.

Was passiert ohne Nachweise?

Die Einstufung bleibt vorläufig in Gruppe A.

Werden Partner mitgerechnet?

Ja, wenn eine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft besteht.

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